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Das Chinese European Arbitration Centre („CEAC“) stellt den Rahmen für ein institutionelles Schiedsgerichtsverfahren auf, das auf die Besonderheiten des Handels mit China ausgerichtet ist. Mit seinem wahrlich globalen Ansatz räumt es chinesischen, europäischen und allen anderen internationalen Marktteilnehmern (aus anderen Regionen der Welt als China und Europa) gleiche Rechte ein. Dies garantiert Neutralität, insbesondere bei der Auswahl eines unparteiischen Schiedsrichters, wie es eine Schweizer Reaktion auf die Gründung des CEAC ausdrücklich hervorhebt.
Die CEAC Schiedsklausel eröffnet den Parteien eines Vertrages einen Weg, sich bei der Vorbereitung und der Verhandlung eines internationalen Vertrags mit unmittelbarem oder mittelbarem Bezug zu China auf einen neutralen Schiedsort zu einigen (z.B. wenn sich keine der Parteien mit einem nationalen Schiedsverfahren durchsetzen kann).
Entsprechend ermöglicht die CEAC Rechtswahlklausel es den Parteien, ihren Vereinbarungen gemeinsame bzw. neutrale Vorschriften zu Grunde zu legen.
Siehe auch: Hintergrundinformationen zu Schiedsverfahren
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