CEAC Chinese European Arbitration Center Chinese European Arbitration Centre

Chinese European Arbitration Centre

Schiedsverfahren für die Bedürfnisse der internationalen Geschäftswelt zur Streitbeilegung in Handels- und Investitionsangelegenheiten insbesondere im Zusammenhang mit Südostasien und China

CEAC bietet als unabhängige nicht-staatliche Schiedsinstitution maßgeschneiderte Leistungen für die Ansprüche des Wirtschaftsverkehrs mit Asien, insbesondere China. Grundlage hierfür ist die CEAC Schiedsordnung, die auf der neutralen Schiedsordnung der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) basiert. CEAC verfolgt dabei einen globalen Ansatz, indem die Einflussmöglichkeit von unabhängigen Juristen aus China, Europa und anderen Regionen gleichmäßig verteilt ist. Durch diesen Ansatz gewährleistet CEAC Neutralität, insbesondere während der Auswahl eines neutralen Schiedsrichters. Die international tätigen Schiedsrichter, die bei der CEAC gelistet sind, verfügen über nachgewiesene Schiedserfahrung im Wirtschaftsverkehr mit Asien und China. Bei der Auswahl eines Schiedsrichters sind die Parteien indes nicht an die Schiedsrichterliste gebunden.

Parteien können sich durch die Wahl der CEAC Schiedsklausel in einen Vertrag auf eine neutrale Schiedsinstitution und einen neutralen Schiedsort einigen. CEAC steht allen Wirtschaftsteilnehmern offen. Ein direkter oder indirekter Bezug zu China oder Asien ist nicht erforderlich. Zudem bietet die CEAC Rechtswahlklausel die Möglichkeit, sich auf das materielle Recht eines Staates zu einigen oder neutrale Rechtsgrundsätze wie die UNIDROIT Principles zur Anwendung kommen zu lassen.

CEAC Schiedsordnung

Die CEAC Schiedsordnung bietet eine dem neusten Stand entsprechende und moderne Möglichkeit, Streitigkeiten mit Bezug zu China beizulegen. Sie sind durch einen internationalen Geist geprägt und gewährleisten ein institutionelles Schiedsverfahren, dass den Vorgaben des chinesischen Rechts entspricht.

Schiedsrichter

Parteien sind bei der Wahl ihrer Schiedsrichter frei. Allerdings empfiehlt CEAC zu überlegen, einen Schiedsrichter von der CEAC Schiedsrichterliste zu wählen, da diese Schiedsrichter über ein nachgewiesenes Maß an Erfahrung mit Schiedsverfahren und dem Wirtschaftsverkehr mit China verfügen.

Musterklauseln

CEAC bietet Musterklauseln für internationale Verträge an: Sowohl eine Schiedsklausel als auch eine Rechtswahlklausel. CEAC empfiehlt allen Parteien, die ihre Streitigkeiten der CEAC Schiedsordnung unterwerfen wollen, die Musterklauseln in ihre Verträge aufzunehmen.

Neuigkeiten

CELA Annual Members Meeting

on 4 June 2021, 11:30 - 12:30 a.m. CET at the office of Heuking Kühn Lüer Wojtek, Neuer Wall 63, 20354 Hamburg

Interna

CEAA Annual Members Meeting

CEAA Annual Members Meeting on 4 June 2021, 10:30 – 11:30 a.m. CET at the office of Heuking Kühn Lüer Wojtek, Neuer Wall 63, 20354 Hamburg

Updates

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Gesellschafter CEAA

Die Anteile an der Chinese European Arbitration Centre GmbH (CEAC) werden ausschließlich von der Chinese European Arbitration Association e.V. (CEAA) gehalten.

CEAA ist nicht in die Schiedsverfahren eingebunden. CEAA wurde Ende 2017 zur Förderung der Schiedsgerichtbarkeit und anderer außergerichtlicher Streiterledigungsmethoden im europäisch-chinesischen Rechtsverkehr sowie im weltweiten Rechtsverkehr mit Bezug zu China gegründet.

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